Mietvertrag online unterschreiben (kostenlos, ohne Upload)
Ein Wohnungsmietvertrag ist ein privater Vertrag zwischen Vermieter und Mieter, und eine gezeichnete oder getippte Unterschrift, eine einfache elektronische Signatur, ist dafür im Grundsatz wirksam. Sie können ihn kostenlos online unterschreiben: PDF im Browser-Signer öffnen, Unterschrift platzieren, abgeflachte Kopie herunterladen. Der Vertrag wird nirgendwohin hochgeladen.
Zuletzt überprüft: 20. Juli 2026
Ihren Mietvertrag in drei Schritten unterschreiben
- 1
Das Vertrags-PDF im kostenlosen Signer öffnen
Kein Konto nötig. Das Dokument wird in Ihrem Browser geladen und nie übertragen, vernünftig bei einem Vertrag mit Namen, Adresse, Miete und Kaution.
- 2
Unterschreiben und paraphieren, wo es verlangt ist
Üblich sind die Unterschrift auf der letzten Seite und Kürzel auf jeder Seite. Zeichnen, tippen oder fotografieren Sie Ihre Unterschrift einmal und platzieren Sie sie so oft wie nötig.
- 3
Herunterladen und zurückschicken
Das signierte PDF ist abgeflacht, Unterschriften lassen sich in keinem anderen Viewer verschieben oder herauslösen, und wird auf Ihrem Gerät gespeichert, bereit für die E-Mail an Vermieter oder Verwaltung.
Wer unterschreibt, und was Sie vorher prüfen sollten
Es unterschreiben alle Parteien: jeder im Vertrag genannte Mieter und der Vermieter (oder dessen Verwaltung). Prüfen Sie vor dem Unterschreiben die vollständigen Namen, die Adresse der Wohnung, Miete, Nebenkostenvorauszahlung und Kaution, die Laufzeit samt Verlängerungsregeln und ein etwaiges Übergabeprotokoll im Anhang, die abgeflachte PDF-Fassung ist die Version, die alle behalten.
Gute Beweispraxis: Schicken Sie die unterschriebene Kopie von Ihrer eigenen E-Mail-Adresse zurück, im selben Verlauf, in dem Sie sie erhalten haben, und bewahren Sie diesen Verlauf auf. Solcher Kontext macht es leicht, eine einfache Signatur später zu belegen.
Ist ein elektronisch unterschriebener Mietvertrag gültig?
Für den gewöhnlichen Wohnungsmietvertrag grundsätzlich ja: Mietverträge sind formfrei wirksam, und elektronische Signaturen sind nach der eIDAS-Verordnung anerkannt. Eine deutsche Besonderheit verdient aber Beachtung: Befristete Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sollen nach § 550 BGB der Schriftform genügen, und die klassische Schriftform verlangt eine eigenhändige Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur. Wird sie nicht eingehalten, ist der Vertrag deshalb nicht unwirksam, er gilt aber als auf unbestimmte Zeit geschlossen und wird nach den gesetzlichen Fristen kündbar. Bei langfristigen oder gewerblichen Mietverträgen lohnt sich im Zweifel eine Nachfrage beim Anwalt oder Mieterverein; für das alltägliche unbefristete Mietverhältnis ist das unterschriebene PDF gängige Praxis.
Häufige Fragen
- Kann der Vermieter einen elektronisch unterschriebenen Vertrag ablehnen?
- Die Parteien können vereinbaren, wie unterschrieben wird, ein Vermieter darf also Tinte bevorzugen. Rechtlich darf einer elektronischen Signatur die Wirkung aber nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie elektronisch ist. In der Praxis akzeptieren die meisten privaten Vermieter und Verwaltungen ein per E-Mail zurückgesandtes, unterschriebenes PDF ohne Weiteres.
- Müssen alle Mieter dieselbe Kopie unterschreiben?
- Idealerweise ja: Reichen Sie dasselbe PDF weiter, damit sich alle Unterschriften in einem Dokument sammeln, und jeder behält die finale Version. Der Signer flacht das PDF nach jedem Durchgang ab, bereits platzierte Unterschriften können von späteren Unterzeichnern nicht verändert werden.
- Ist es sicher, einen Mietvertrag mit einem Online-Tool zu unterschreiben?
- Ein Mietvertrag enthält persönliche Daten: Namen, Adresse, Miete, manchmal Ausweis- oder Kontodaten. Mit diesem Signer wird nichts hochgeladen: Das PDF wird in Ihrem Browser verarbeitet und lokal gespeichert, kein Dritter erhält eine Kopie Ihres Vertrags.
Weitere online unterschriebene Dokumente
- Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) online unterschreiben, ohne sie hochzuladen
- Dienstleistungs- oder Freelancer-Vertrag online unterschreiben
- Einverständniserklärung online unterschreiben
- Rechnung online unterschreiben (und wann das überhaupt nötig ist)
- Angebot oder Kostenvoranschlag online unterschreiben
- Privaten Kaufvertrag online unterschreiben